Finanzen und Recht

Medikamentenzuzahlungen, Taxifahrten zu Therapieanwendungen oder nötige Unterstützung durch Helfer:innen im Haushalt – eine Erkrankung bringt leider zusätzliche Kosten und bürokratischen Aufwand mit sich. Zwar gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Belastungsgrenze, doch einen Teilbetrag müssen die Patient:innen oft selbst aufbringen.

Lasst euch beraten und helfen

Was, wenn ihr nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt? Oder euch die Antrags- und Informationsflut schlicht überfordert?

Wir empfehlen euch dringend, den Kontakt zum Sozialdienst eures Krankenhauses oder zu einer ambulanten Krebsberatungsstelle aufzunehmen. Lasst euch hier beraten, welche Unterstützung euch zusteht. Und lasst euch helfen, diese zu beantragen, wenn ihr das Gefühl habt, dies alleine nicht leisten zu können.

Hier auf der Webseite des Krebsinformationsdienstes findet ihr die regionalen psychosozialen Krebsberatungsstellen.

Mögliche finanzielle Hilfen

Fragt bitte in der jeweiligen Beratungsstelle nach, ob die folgenden Unterstützungsangebote für euch gelten. Mit der folgenden Liste erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind und der/die Arbeitgeber:in nicht mehr zahlt.
  • Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettogehalts. Es wird für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Vorausgesetzt, dass die Arbeitsfähigkeit durch die Krankheit erheblich eingeschränkt ist und keine Aussicht auf Besserung besteht, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.

  • Dafür muss ein Pflegegrad beantragt werden (1 bis 5).
  • Mit dem Pflegegeld kann häusliche Pflege finanziert oder können pflegende Angehörige unterstützt werden. Zusätzlich gibt es Sachleistungen für professionelle Pflegedienste.

  • Ein Schwerbehindertenausweis kann z. B. steuerliche Erleichterungen, Zusatzurlaub, einen vorgezogenen Renteneintritt und besondere Kündigungsschutzregelungen mit sich bringen.
  • Der Antrag wird bei der zuständigen Versorgungsstelle deiner Stadt gestellt.

  • Eure Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Patient:innen mit einem Schwerbehindertenausweis können einen Pauschalbetrag in der Steuererklärung ansetzen.

  • Wenn euer Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern, könnt ihr eine Grundsicherung beantragen.
  • Zusätzliche Hilfe zur Pflege, falls die Pflegekosten nicht durch die Pflegeversicherung oder euer eigenes Einkommen gedeckt werden können.

  • Menschen mit niedrigem Einkommen können Unterstützung bei den Wohnkosten beantragen.
  • Der Anspruch hängt vom Einkommen, der Mietbelastung und der Haushaltsgröße ab.