Was sind Merkzeichen und welche gibt es?

Merkzeichen sind spezielle Kennungen die ein schwerbehinderter Mensch zusätzlich zum Grad der Schwerbehinderung erhalten kann, wenn man bestimmte körperliche Beeinträchtigungen hat. 

Das „G” steht bspw. für die Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Weitere Merkzeichen sind: AG (Außergewöhnliche Gehbehinderung), B (Begleitperson), H (Hilflosigkeit, benötigt mindestens für zwei Stunden Hilfe von einer außenstehenden Person), GL (Gehörlosigkeit), Bl (Blindheit) und TBI (Taubblindheit). Für die verschieden Merkzeichen gibt es unterschiedliche Nachteilsausgleiche, wie z.B. Tickets für den öffentlichen Nahverkehr oder Parkausweise.